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Überwachungskamera und DSGVO: Das ist am eigenen Haus erlaubt

Eine Kamera am Haus schreckt ab und dokumentiert. Wer aber den Gehweg oder das Nachbargrundstück mitfilmt, riskiert Abmahnung und Bußgeld. Die Regeln sind klarer, als viele denken.

7 Min Lesezeit Stand: Juli 2026 Recherchiert und aufbereitet vom SaferCity-Team
Das Wichtigste in Kürze
  • Filmen ist nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt.
  • Gehweg, Straße und Nachbargrundstück dürfen nicht im Bild sein.
  • Klingel- und Türkameras unterliegen denselben Regeln und sollten nur bei Klingeln aufzeichnen.

Darf ich mein eigenes Grundstück filmen?

Ja. Auf Ihrem eigenen, umfriedeten Grundstück dürfen Sie Kameras einsetzen, solange ausschließlich Ihr Eigentum erfasst wird. Das gilt für Eingang, Hof, Garten und Hauswand. Sobald der Aufnahmebereich über die Grundstücksgrenze hinausreicht, greift die DSGVO und es wird problematisch.

Was darf die Kamera nicht erfassen?

Öffentliche Flächen wie Gehweg und Straße, das Nachbargrundstück sowie gemeinschaftlich genutzte Bereiche in Mehrfamilienhäusern dürfen nicht dauerhaft gefilmt werden. Selbst ein sogenannter Überwachungsdruck, also die bloße Möglichkeit, dass eine Kamera Nachbarn erfassen könnte, kann rechtlich unzulässig sein. Richten Sie das Sichtfeld eng aus und nutzen Sie Privatzonen-Masken in der Kamera-App.

Gelten für Klingelkameras besondere Regeln?

Klingel- und Türkameras sind rechtlich wie Überwachungskameras zu behandeln. Zulässig ist meist, dass die Kamera nur bei Betätigung der Klingel kurz aufzeichnet und dabei nur den unmittelbaren Eingangsbereich erfasst. Eine Daueraufzeichnung des öffentlichen Gehwegs ist dagegen unzulässig.

Muss ich auf die Kamera hinweisen?

Sobald Personen erfasst werden könnten, die nicht zum Haushalt gehören, etwa Besucher oder Paketboten, ist ein deutlich sichtbares Hinweisschild sinnvoll und im Sinne der DSGVO oft verpflichtend. Es informiert über die Videoüberwachung und die verantwortliche Stelle.

Was droht bei Verstößen?

Nachbarn können auf Unterlassung klagen und Schadenersatz verlangen. Datenschutzbehörden können Bußgelder verhängen. In der Praxis lässt sich das leicht vermeiden, indem Sie das Sichtfeld strikt auf das eigene Grundstück begrenzen und Privatzonen aktivieren.

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